| chessbase | 324 Posts | |
| wrote on 12.08.13 at 22:39 | | Hi search,
evtl. sind deine Wünsche wirklich " exotisch" :)
Streamwriter kann diese in der Titelsuche nicht finden; zumindest bei 2 Beispielen die ich ausprobiert habe ..
weil nur das aufgenommen werden kann was auch gespielt wird; hilft wohl nur .. von mir per Schlagwort angesprochen .. youtube converter .. soll legal sein .. dann bekommst du das sofort auf die Platte ..
Ich hatte das als Idee vorgeschlagen; Alex ist wohl auch zurecht der Meinung das dies nicht implementiert wird in Streamwriter; sonst hätte man 2 Suchmöglichkeiten … so jetzt genug von mir dazu .. ich nutze weiter Streamwriter; so spezifische Wünsche habe ich nicht;
Ich bitte schon mal um ein großer Sorry wegen dem youtou.. usw. da hier nicht so gerne auf fremde Sachen verweise; nur um die eine Idee zu geben ..search
Bis dahin
Ein Streamwriter Fan
Chessbase
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| chessbase | 324 Posts | |
| wrote on 12.08.13 at 22:40 | | Hi search,
evtl. sind deine Wünsche wirklich " exotisch" :)
Streamwriter kann diese in der Titelsuche nicht finden; zumindest bei 2 Beispielen die ich ausprobiert habe ..
weil nur das aufgenommen werden kann was auch gespielt wird; hilft wohl nur .. von mir per Schlagwort angesprochen .. youtube converter .. soll legal sein .. dann bekommst du das sofort auf die Platte ..
Ich hatte das als Idee vorgeschlagen; Alex ist wohl auch zurecht der Meinung das dies nicht implementiert wird in Streamwriter; sonst hätte man 2 Suchmöglichkeiten … so jetzt genug von mir dazu .. ich nutze weiter Streamwriter; so spezifische Wünsche habe ich nicht;
Ich bitte schon mal um ein großer Sorry wegen dem youtou.. usw. da ich hier nicht so gerne auf fremde Sachen verweise; nur um die eine Idee zu geben ..search
Bis dahin
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| Holger | 61 Posts | |
| wrote on 19.08.13 at 23:49 | | Wer sich legal eine private Kopie aufnehmen will, ist mit streamWriter auf der rechtlich sicheren Seite.
Die Legalität von Downloads mit einem YouTube-Konverter ist problematisch: Das Programm an sich ist legal, der Download kann legal oder illegal sein. Sobald du vermuten musst, dass der YouTube-Inhalt vermutlich nicht legal vom Nutzer hochgeladen wurde, ist dein Download illegal. Da hilft auch nicht ein auf naiv machen, so nach dem Motto Augen zu und durch. Wenn jedoch offensichtlich die Musikfirma oder der Künstler selber das Video bei YouTube eingestellt hat und der Upload somit legal ist, ist wohl auch die Privatkopie per YouTube-Konverter legal. Jedoch widersprechen dem die YouTube-AGBs, die jedoch wohl nicht wirksam sind, da man nicht gesondert die AGBs akzeptieren musste. So die Darstellung einer Rechtsanwaltskanzlei für Medienrecht in ihrem YouTube-Block. Und auch diese Darstellung ist natürlich nicht mehr als eine rechtliche Einschätzung. Gerichtsurteile können andere Ergebnisse bringen.
Mir ist das Ganze rechtlich zu unsicher. Für mich ist klar: Ich bleibe lieber bei der rechtlich einwandfreien Privatkopie mit streamWriter. |
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| chessbase | 324 Posts | |
| wrote on 19.08.13 at 00:48 | | Hi Holger,
was du schreibst stimmt schon .. keine Frage .. daher bin auch Streamwriter verfallen ..:)
Mit dem anderen Zeug will ich persönlich auch nichts zu tun haben; jedoch ist es so das die blaue Konkurenz das serienmäßig anbietet; ich würde mal vermuten die würden das nicht tun wenn es was illegales ist ..
aber wie auch immer .. ich bin auf deiner Seite .. Streamwriter bleibt für mich auch die Nummer eins ..
bis dahin
Ein Streamwriter Fan
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| Antikreationist | 212 Posts | |
| wrote on 19.08.13 at 01:11 | | Nun, die blaue Konkurrenz bietet das einfach nur deshalb an, weil sich damit Geld verdienen läßt. Und das Anbieten allein ist ja rechtlich auch kein Problem. Außerdem gibt es ja auch Quellen, wo es erlaubt wäre, aufzunehmen - z. B. bei Promo-Videos, die von den Agenturen der Künstler extra zu Werbezwecken erstellt wurden. Letztlich verstößt man bei Benutzung solcher Dienste - wenn überhaupt - wohl nur gegen AGBs und nicht gegen das Urheberrecht, da in §53 ja die private Anfertigung von bis zu drei (?) Vervielfältigungen zur Aufnahme in ein eigenes Archiv erlaubt ist. Wann die AGBs aber gelten oder nicht, kann Herr Solmecke (ich vermute, Du meinst die Videos dieser Kanzlei) nicht pauschal klären. Niemand kann das. Das müßte wenn überhaupt im Einzelfall von mehreren Experten unabhängig geklärt werden. Ein ähnliches Beispiel wie bei YT wäre etwa eine Aufnahme der Last.fm-Stationen. Auch dort wird das Rippen in den AGBs verboten … |
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| chessbase | 324 Posts | |
| wrote on 20.08.13 at 10:05 last edited by chessbase on 20.08.13 at 10:06 | | HI Anti,
vielen Dank für Deine Ausführungen; du beschreibst z.b. LastFM; legal oder auch nicht .. es steht im Tracker …
beides scheint wohl OK zu sein .. oder es gibt gesetzliche Lücken die die blaue Konkurenz nutzt; daher sollte es hoffentlich kein rechtliches Problem geben .. jedoch sollte sich Alex da noch mal schlau machen bevor er etwas einbaut was Probleme machen kann :)
Über das eigentliche Prinzip wie das funktioniert habe ich einiges erfahren … aber das würde hier den Rahmen sprengen …
Bis dahin
Ein Streamwriter Fan
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| Holger | 61 Posts | |
| wrote on 23.08.13 at 18:14 | | Was ich hier jetzt sage und zuvor gesagt habe, sind nur begründete Vermutungen und keine rechtlich unumstößliche Wahrheiten, die gibt es nämlich mangels ausreichender ggf. höchstrichterlicher Urteile noch nicht:
Wo überall wir uns anmelden, haben die Anbieter mittlerweile die rechtliche Verpflichtung, uns ihre AGBs bekannt zu machen. Es ist kein Zufall, dass wir überall das Häkchen setzen müssen, dass wir die AGBs gelesen haben. Wann AGBs selbst dann gelten, wenn sie uns nicht explizit bekannt gemacht worden sind, ist mir nicht bekannt, und RA Solmecke geht wohl auch davon aus, dass diese grundsätzlich ohne explizite Bekanntmachung nicht zur Anwendung kommen. Beim Anschauen eines YouTube-Videos oder dem Download mit einem YouTube-Konverter wird aber nicht explizit auf die AGBs hingewiesen und sie sollten laut RA Solmecke deshalb nicht zur Anwendung kommen. Mir stellt sich dann aber die Frage: Was ist aber, wenn du einen YouTube- oder Google-Account hast, bei dem du irgendwann einmal - meinetwegen vor zwei Jahren - das AGB-Häkchen gesetzt hast, selbst wenn du jetzt gerade nicht bei YouTube eingeloggt bist, wo du gerade downloadest? Oder was ist mit dem AGB-Häkchen bei einem YouTube-Konverter selber, der dir gewisse Downloads untersagt. Wie gesagt, ein Konverter-Programm an sich ist legal, und es gibt legale Inhalte, von denen man sich eine Privatkopie erstellen kann - z.B. vom Künstler oder der Musikindustrie selber oder aber wenn du z.B. einen selbst komponierten Song einstellst oder z.B. eine Video-Rezension zu streamWriter veröffentlichst. Illegal ist es wohl dann, wenn du vermuten müsstest, dass der Upload vermutlich illegal ist, und falls eben doch irgendwelche AGBs aus irgendwelchen Gründen greifen sollten.
Bei streamWriter kann ich zurecht vermuten, dass ich mir eine legale Privatkopie erstellen darf. Wir nehmen von Radiosendern auf, die dafür Gema-Gebühren zahlen (müssen), dass sie die Musik spielen dürfen. Bei Radioaufnahmen sind Privatkopien rechtlich abgesegnet. Tatsächlich ist die Möglichkeit der Privatkopien in den Gema-Gebühren bereits eingepreist. Das Ganze rührt ursprünglich aus der Zeit, in der es noch kein Internet gab (ist noch gar nicht sooooo lange her) und Menschen mit einer Kassette in ihrem Kassettenrecorder vor dem Radio/Kassettenrecorder saßen, um sehnsüchtig darauf zu warten, dass endlich mal das gewünschte Lied gespielt wird, um dann schnell auf Record zu drücken und am Ende des Liedes dann schnell mit der Stop-Taste die Aufnahme zu beenden, und schooooon (Achtung Ironie) hatte man ein ganzes Lied. Deswegen gibt's diese Gesetzesbasis, warum Privatkopien durch Radioaufnahmen legal sind. Wer macht sich denn schon sooooooooo viel Arbeit, das konnte die Musikindustrie (nach anfänglichem Widerstand dann doch) verkraften. Und wir profitieren noch heute im Internetzeitalter mit einem ganz anderen Aufnahme-Komfort von dieser so entstandenen Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung.
Ach übrigens: Wenn irgendein Radiosender in irgendwelchen AGBs irgendwelche Einschränkungen hat, so habe ich diese AGBs erstens nie gesehen, zweitens nie ein Häkchen gesetzt und drittens weiß ich nicht mal, dass meine Aufnahme über die Wunschliste von einem Sender mit irgendwelchen (seltsamen) AGBs erfolgt sein könnte. Ich formuliere es mal so, wenn ich RA Solmecke richtig verstanden habe: Ich muss nicht wissen, dass meine Privatkopie legal ist, aber ich darf auch nicht (stark) vermuten, dass der Download illegal ist. Als Beispiel nennt er so etwas wie eine gesonderte Internet-Seite, auf der untereinander weg, die aktuellen Top 100 Charts als kostenloser Download angepriesen werden. Das kann für jeden Bürger mit normalen IQ offensichtlich nicht legal sein.
Greets und ein schönes Wochenende
Holger
PS: Ach ja, Alex selber sollte schon für sich prüfen, ob er gewisse Radiosender nicht für streamWriter zulässt, soweit ihm denn bekannt ist, dass sie "böse" AGBs haben. |
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