Antikreationist | 212 Beiträge | |
| schrieb am 30.12.12 um 21:21 Uhr | | Ja, das ist es. Die rechtliche Grundlage dazu gibt §53 UrhG (imho Absatz 3 oder 4 oder so). Dort steht, daß Jeder das Recht hat von einer öffentlich zugänglichen Quelle, die nicht offentsichtlich Urheberrechte verletzt, Mediendateien aufzunehmen und diese in ein eigenes Archiv aufzunehmen. Streng genommen darf also nur von solchen Radiostationen aufgenommen werden, die Abgaben an Verwertungsgesellschaften (in Deutschland ist das die GEMA und die GVL) zahlen. Fakt ist jedoch, daß es momentan fast unmöglich für Dich ist herauszufinden, ob das bei einer Station auch wirklich passiert. So gibt es zwar auf der Website der GEMA eine Liste von Internetradiosendern, die Abgaben zahlen, jedoch sind dort nicht solche Sender vertreten, die über mehrere Kanäle senden und auch nicht solche, die gleichzeitig noch analog senden. Außerdem hat jedes Land seine eigenen Verwertungsgesellschaften, was die Sache noch schwieriger macht.
Die aufgenommenen Lieder dürfen sich dann nur in dreifacher Kopie in Deinem Besitz befinden und Du darfst sie sogar legal an bis zu 3 oder 5 (?!) Freunde, Familienangehörige, Bekannte weitergeben. Das ist zumindest mein letzter Stand.
Aber diese Fragen werden auch anderswo beantwortet … GIYF
Anti |
|